Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Apartments zu Beherbergungszwecken liegen der Geschäftsbeziehung zwischen dem Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten des Mietobjektes und dem Gast zugrunde. Alle notwendigen Informationen zum Mietobjekt sowie den Preisen sind auf der Website von „Im 2ten Business Apartments“ zu finden und nachzulesen (vorbehaltlich Druck- und Satzfehler).
„Im 2ten Business Apartments“ ist vom jeweiligem Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten bevollmächtigt den Mietvertrag zu Beherbergungszwecken im Namen des Eigentümers bzw. Verfügungsberechtigten mit dem Gast abzuschließen und Leistungen im Sinne dieser Mietbedingungen im Namen des Eigentümers bzw. Verfügungsberechtigten an den Gast zu erbringen. „Im 2ten Business Apartments“ fungiert als alleiniger Ansprechpartner des Gastes im Zusammenhang mit diesem Vertrag. -
Mietgegenstand
Der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte überlässt dem Gast zu befristeten Beherbergungszwecken das gewählte Mietobjekt. Dieses ist komplett eingerichtet und mit allen zum sofortigen Einzug erforderlichen Möbeln, Elektrogeräten und Gebrauchsgegenständen ausgestattet. Die angeführten Mietobjekte unterliegen aufgrund des zugeordneten Verwendungszweck als Ferien- oder Business-Apartment nicht dem Österreichischen Mietrechtsgesetz.
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Vertragsabschluss
3.1. Anfrage: Anfragen sind kostenlos und unverbindlich. Eine Mietanfrage kann jederzeit schriftlich oder mündlich gestellt werden. Der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte wird innerhalb von 72 Stunden eine Rückmeldung in Form eines frei bleibenden Angebots mit den gewünschten Informationen zur Verfügung stellen.
3.2. Buchung: Mit einer Bestätigung des Angebots seitens des Gastes für ein gewünschtes Mietobjekt in dem angefragten Zeitraum erfolgt eine Buchung, welche schriftlich erfolgen muss. An Feiertagen (Weihnachten, Silvester, Ostern …) können Preise und Bedingungen variieren. Hier kommen die gesonderten Angebote laut Anfrage zur Geltung. Bei der Buchung ist eine Kopie eines persönlichen Ausweises (Reisepass oder Personalausweis) des Gastes mitzuschicken.
3.3. Vertragsabschluss: Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage des Angebots durch Zahlung von mindestens einem Monat einer Langzeitbuchung oder des Gesamtbetrages einer Buchung von einem Monat zustande.
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Preise und Bezahlung
4.1. Preise: Der Mietpreis gilt in Euro und ist – wenn im Angebot nicht anders angegeben – auf Basis der Belegung des Mietobjektes durch maximal zwei Personen vereinbart.
Im Preis sind folgende Leistungen enthalten:
• die Benutzung des Apartments inkl. aller Möbel und Verbrauchsgegenstände;
• der gewöhnliche Energieverbrauch, wie Strom, Warmwasser, Gas (bei übermäßigem Konsum erfolgt eine Nachverrechnung);
• die wöchentliche Reinigung der bereitgestellten Wäsche;
• die wöchentliche Reinigung des Apartments.
• das zur Verfügungstellen eines Schlüsselsets (Haustüre, Wohnungstüre );
• die Umsatzsteuer sowie die gesetzlich vorgeschriebene Ortstaxe.Vom Gast gewünschte Zusatzleistungen (zusätzliche Reinigung oder weitere Wäsche) werden gesondert angeboten und nach Auftrag verrechnet.
4.2. Preisänderung: Der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte behält sich vor, Preise und Leistungen jederzeit zu ändern. Nachdem der Kunde eine Reservierungsbestätigung mit einem vereinbarten Mietpreis erhalten hat, ist eine Preisänderung nicht mehr möglich.
4.3. Kaution: Der Kunde leistet zu Beginn des Mietverhältnisses – zur Sicherung der Erfüllung der Verpflichtungen des Gastes aus dem Mietverhältnis – eine Kaution in Höhe von € 300. Die Kaution dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Instandhaltung des Mietobjekts durch den Gast sowie der Abdeckung von Kosten der Behebung allfälliger Schäden (z. B. Verlust eines Schlüssels) sowie des Ausgleichs offener Zahlungsverpflichtungen des Gastes. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution des Mietobjekts zurückerstattet. Diese wird nicht verzinst.
4.4. Bezahlung: Nach Zahlung der ersten Monatsmiete wird bei längerfristiger Mietdauer eine Monatszahlung per Banküberweisung bis zum 5. des Monats vereinbart werden. In Falle des Zahlungsverzugs betragen die Verzugszinsen 6 % pro Monat. Die Kosten für Geldtransaktionen (z. B. Überweisungsspesen) trägt der Gast selbst. Der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.
4.5. Entgelt für Endreinigung: Für die Endreinigung werden dem Kunden einmalig € 100 in Rechnung gestellt.
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An-/Abreise und Veränderung des Aufenthaltes
5.1. Anreise: Die Anreisezeit wird mit der Reservierungsbestätigung vereinbart und ist zwischen 16:30 Uhr und 00:00 Uhr möglich. Wird ein Apartment vor 6:00 Uhr morgens in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung und wird in den Gesamtpreis einkalkuliert. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr wird ein Anreisezuschlag verrechnet.
5.2. Abreise: Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Mieträume sowie die vollständige Möblierung in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Andernfalls kann die Kaution bzw. ein angemessener Anteil einbehalten werden. Der Kunde hat alle Schlüssel – auch selbstbeschaffte – zurückzugeben. Die Abreise hat bis spätestens 11:00 Uhr zu erfolgen, sofern nicht anders vereinbart. Der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, sofern das gemietete Apartment nicht fristgerecht freigemacht wird.
5.3. Verlängerung der Mietdauer: Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietobjekts fort, so wird gegebenenfalls ein neuer Vertrag für die Verlängerung abgeschlossen. Dem Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten steht vom Gast sodann ein Benutzungsentgelt zu, das dem aktuellen Preisen entspricht. Eine vom Gast gewünschte Verlängerung ist ehestmöglich vor Abreise mit „Im 2ten Business Apartments“ abzustimmen.
5.4. Verkürzung der Mietdauer: Nimmt der Kunde das Mietobjekt nicht oder kürzer als vertragsmäßig vereinbart in Anspruch, steht diesem kein Ersatz oder Reduzierung der Miete zu. Der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte ist berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
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Rücktritt und Umbuchung
6.1. Storno: Änderungen bzw. Stornierungen des Mietvertrages werden nur schriftlich bis 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag akzeptiert. Innerhalb dieser Frist werden Änderungen bzw Stornierungen kostenfrei akzeptiert. In jedem anderen Fall ist eine Stornogebühr im Ausmaß der Monatsmiete aliquot für mindestens 2 Wochen zu bezahlen.
6.2. Umbuchung: Grundsätzlich ist eine Umbuchung bei Verfügbarkeit jederzeit möglich. Der Kunde muss mindestens ein Monat vor seinem Reiseantritt den neuen Reisezeitraum vereinbaren. Kommt aufgrund von mangelnder Verfügbarkeit des Mietobjektes oder Uneinigkeit keine neuerliche Buchung zustande, kommen die Bedingungen von Punkt 6.1. Storno zur Anwendung.
6.3. Ersatzperson: Bis zum Beginn der Mietzeit kann der Kunde „Im 2ten Business Apartments“ darüber informieren, dass statt ihm ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter). Der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte ist berechtigt, dem Eintritt des Dritten aus persönlichen und sachlichen Gründen zu widersprechen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
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Pflichten und Obliegenheiten des Gastes
7.1. Sorgfaltspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, das Apartment und die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat das Mietobjekt samt allen Einrichtungsgegenständen sorgsam und schonend zu gebrauchen, fachgerecht zu bedienen (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler) und in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zu erhalten.
Der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Gast
• in dem Apartment einen erheblich nachteiligen Gebrauch verursacht oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Bewohnern gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
• die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb von sieben Tagen nicht bezahlt.7.2. Zusatzpersonen: Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Zahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können abgewiesen oder die Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden. Für jede weitere das Mietobjekt nutzende Person gilt der laut Angebot vereinbarte Preis pro Person pro Nacht.
7.3. Schäden & Störungen:
• Schäden am Haus und in den Mieträumen sind unverzüglich zu melden. Der Kunde haftet für alle von ihm oder von seinen Gästen während der Mietzeit schuldhaft verursachten Schäden, insbesondere für Schäden durch unsachgemäße Behandlung der Ausstattung, Nachlässigkeit oder absichtliche Beschädigung. Anfallende Kosten für Reparatur, Wiederherstellung oder auch Verlust von Schlüsseln sind vom Gast zu tragen.
• Aus Störungen der Haustechnik wie z.B. der Wasserzufuhr, Gebrechen an Gas-, Licht-, Strom-, Kanalisations-, Kraft-, Wasserleitungen, Aufzügen und dergleichen kann der Mieter keinerlei Rechtsfolgen ableiten. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch, zur umgehenden Abhilfe alles Erforderliche zu unternehmen.
• Mitgebrachtes oder persönliches Eigentum ist nicht versichert. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch Feuchtigkeit, Brand, Diebstahl oder ähnliche Dritteinwirkungen an den dem Mieter gehörigen Gegenständen, gleichgültig welcher Art, es sei denn, dass Mitarbeiter des Vermieters diesen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hätten. Dem Mieter wird empfohlen, eine Haushaltsversicherung abzuschließen, die derartige Schäden abdeckt.7.4. Bauliche Änderungen: Bauliche Änderungen durch den Gast, insbesondere Um- und Einbauten und Installationen sind ausdrücklich verboten.
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Höhere Gewalt
8.1. Rücktritt seitens des Gasts: Im Falle des Vertragsrücktrittes vor Antritt der Reise aus Gründen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt ist der Kunde zum kostenlosen Storno des Vertrages berechtigt.
8.2. Rücktritt seitens des Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten: Sollte der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten aus Gründen nicht vorhersehbarer höherer Gewalt vom Vertrag zurücktreten, entsteht für den Gast ein Wahlrecht, einerseits kostenfrei und unter Erstattung bereits geleisteter Zahlungen vom Vertrag zurückzutreten oder, sofern der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten dazu in der Lage ist, ein gleichwertiges Mietobjekt ohne Aufzahlung des Gastes zur Verfügung zu stellen, das Mietobjekt umzubuchen.
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Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Es gilt für staatenlose Gäste sowie je nach Staatsangehörigkeit des Gastes einerseits und Österreich unterschiedliche Einreise-, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, über die sich der Kunde selbst beim zuständigen Konsulat unterrichten muss. Der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
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Sonstiges
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Zusätzliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages (einschließlich dieser Klausel) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.
10.2 Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter kann die Mieträume nach Vorankündigung während der Geschäftsstunden betreten:
• zur Besichtigung und Feststellung des Zustandes des Apartments;
• um das Apartment Mietinteressenten zu zeigen;
• zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen und allfälligen Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten (z. B. Reparaturen), die der Mieter zu dulden hat;
• aus anderen wichtigen Gründen.
• Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter berechtigt, das Apartment jederzeit ohne Ankündigung zu betreten.10.3 Im Falle von Ausfällen oder Störungen öffentlicher Dienstleistungen (wie z. B. Internetleitung, Kabel-TV, Strom) kann vom Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten keine Haftung übernommen werden.
10.4 Die Haltung von Tieren, insbesondere von Haus- und Kleintieren (wie z. B. Hunden, Zierfischen, Hamstern, Kanarienvögeln etc.) ist grundsätzlich nicht gestattet bzw nur nach vorheriger Absprache.
10.5 Alle Mietobjekte sind Nichtraucher-Apartments. Sollte in den Apartments geraucht werden, werden, werden dem Mieter zusätzliche Reinigungskosten in der Höhe von mindestens € 300 je nach Apartmentgröße in Rechnung gestellt.
10.6 Es wird ersucht, den Müll fachgerecht und nach Anleitung der Hausordnung im jeweiligen Mietobjekt in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen.
10.7 Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass vom Vermieter jederzeit nach vorheriger Ankündigung eine Qualitätskontrolle des Bestandobjektes durchgeführt werden kann. Der Vermieter ist berechtigt, diese Kontrolle bei Bedarf bis zu einmal pro Woche durchzuführen
Dieser Vertrag bestimmt sich nach österreichischem Recht. Als Gerichtsstand gilt Wien für vereinbart.
Stand: 07.06.2017